Allgemeine Geschäftsbedingungen der
Firma Agrokom, Agrar- und Kommunaltechnik,
Inh. Th. Deckert, Ludwig Erhard Straße 4, 64653 Lorsch / Hessen
1. Allgemeine Bedingungen
Unsere Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten ausschließlich für Geschäftsverbindungen mit Kaufleuten im Sinne des Handelsgesetzbuches und/oder mit Unternehmen im Sinne des § 14 BGB. Mündliche Zusagen und sonstige Vereinbarungen, soweit sie diese Bedingungen abändern, haben für uns nur Gültigkeit, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.
2. Angebot
Unsere Angebote erfolgen freibleibend. Abbildungen, Maß- und Gewichts- sowie Angaben in sonstigen Drucksachen gelten nur annähernd. Der Vertrag zwischen Agrokom und dem Käufer kommt durch Auslieferung der bestellten Ware durch Agrokom zustande.
Es gelten die Preise der jeweils gültigen Agrokom-Preisliste.
Ist der Käufer ein Kaufmann, bei dem der Vertrag zum Betrieb seines Gewerbes gehört, so gilt in jedem Fall der am Tag der Lieferung gültige Preis des Verkäufers und der am Tag der Lieferung gültige Mehrwertsteuersatz. Die Preise verstehen sich ab Lager Lorsch, alle Sendungen erfolgen grundsätzlich unfrei, wenn nicht anders vereinbart.
3. Kreditlimit
Sie werden innerhalb des von uns festgesetzten Kreditlimits beliefert. Das Kreditlimit wird jährlich aktualisiert. Sollte das Kreditlimit überschritten sein und sollten deshalb eingegangene Bestellungen nicht ausgeliefert werden können, werden wir Sie hiervon unterrichten. Wir sind berechtigt, das Ihnen gewährte Kreditlimit zu kürzen oder zu streichen, wenn Sie die Ihnen eingeräumten Zahlungsziele nicht einhalten oder uns Umstände bekannt werden, die Rückschlüsse auf eine verminderte Kreditwürdigkeit zulassen.
4. Lieferung
Lieferfristen sind unverbindlich. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu deren Ablauf der Liefergegenstand das Lager des Verkäufers verlassen hat. Ist ein unverbindlicher Liefertermin um mehr als vier Wochen überschritten, so hat der Käufer das Recht, den Verkäufer schriftlich aufzufordern, binnen angemessener Frist zu liefern.
Wird der Kaufgegenstand vom Verkäufer auch nicht bis zum Ablauf der Nachfrist geliefert, so kann der Käufer durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten. Verzugsschaden oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung kann der Käufer nur verlangen, wenn dem Verkäufer Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Der Anspruch des Käufers auf Lieferung ist in diesen Fällen ausgeschlossen. Bei Ereignissen höherer Gewalt, insbesondere Streiks, Aussperrung, Mangel an Rohmaterial, Betriebsstörungen, Transportstörungen, behördlichen Maßnahmen jeder Art, verlängert sich die Lieferfrist angemessen. Der Verkäufer ist bei solchen unvorhergesehenen Ereignissen dazu berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten, sofern die Ereignisse die Erbringung der Leistung erheblich erschweren oder den Inhalt der Leistung erheblich verändern. Der Käufer kann vom Verkäufer in solchen Fällen die Erklärung verlangen, ob er zurücktritt oder innerhalb einer angemessenen Frist den Vertrag erfüllen will. Erklärt sich der Verkäufer darauf nicht, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatzansprüche des Käufers sind ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Verkäufers vorliegt.
5. Versand
Alle Sendungen einschließlich etwaiger Rücksendungen gehen auf Gefahr des Käufers. Mit der Übergabe der bestellten Ware von Agrokom an Paketdienst, Post oder den Spediteur geht die Gefahr auf den Käufer über.
6. Gewährleistung
Der Besteller kann Anspruche wegen eines offensichtlichen Mangels der Ware nur binnen zwei Wochen geltend machen. Alle Gewährleistungsanspruche setzen voraus, dass uns der Mangel unverzuglich nach Feststellung, vor einer Ver- oder Bearbeitung oder Weiterveräußerung schriftlich angezeigt wird.
Bei Verkauf von gebrauchten Gegenständen ist jede Gewährleistung ausgeschlossen. Der Ausschluß der Gewährleistung besteht ebenso für Verschleißteile, wie Schneid- und Hackwerkzeuge, Antriebsriemen, Antriebsketten und Reifen, sowie Filter und Betriebsstoffe. Hat eine Generalinstandsetzung oder – Überholung stattgefunden, so leisten wir Gewähr nur fur ausgetauschte Teile und nach Maßgabe etwaiger kaufvertraglichen Zusicherungen im Rahmen dieser Allgemeinen Lieferungsbedingungen
Im Gewährleistungsfall werden wir nach unserer Wahl den vertragsmäßigen Zustand der Ware herstellen oder Ersatz gegen Ruckgabe der mangelhaften Ware leisten. Ersetzte Ware wird unser Eigentum. Frachtfreie Rucklieferung ist obligatorisch. Frachtkosten, Versandkosten oder evtl. vom Service- Dienstleister oder von uns anfallende Reisekosten sind vom Vertragspartner zu tragen.
7. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Waren bleiben bis zu vollständiger Bezahlung unserer Forderungen, auch der künftigen, gleich aus welchem Rechtsgrund, unser Eigentum, auch wenn Zahlungen für besonders bezeichnete Forderungen geleistet werden. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für unsere Saldoforderung. Der Käufer darf unser Eigentum nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr und solange er nicht im Verzug ist, veräußern. Er ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware nur mit der Maßgabe berechtigt, dass die Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware bereits jetzt an uns abgetreten werden und seine Abnehmer gegen die Forderung aus der Weiterveräußerung nicht mit Gegenforderungen aufrechnen können. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware, insbesondere zur Sicherungsübereignung und zur Verpfändung ist der Käufer nicht berechtigt. Befindet sich der Käufer mit seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber in Verzug oder werden uns Umstände bekannt, welche die Kreditwürdigkeit des Bestellers zu mindern geeignet sind, können wir die Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren jederzeit untersagen und deren Rückgabe auf Kosten des Bestellers verlangen. Mehrfrachten, Versand und sonstige Spesen sowie eine etwaige Wertminderung der Ware sind uns in diesem Falle zu ersetzen.
Der Käufer ist berechtigt, Forderungen aus der Weiterveräußerung bis zu unserem jederzeitigen Widerruf einzuziehen. Auf unser Verlangen ist der Käufer verpflichtet, dem Abnehmer die Abtretung an uns bekanntzugeben und uns die Benachrichtigung nachzuweisen sowie die zur Einziehung der abgetretenen Forderung notwendigen Auskünfte und Unterlagen mit dieser Benachrichtigung zu übersenden. Übersteigt der Wert der für uns bestimmten Sicherheiten unsere Forderungen insgesamt um mehr als 20 %, so sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe der Sicherung nach unserer Wahl verpflichtet. Hierbei bestimmt sich der Wert der abgetretenen Forderungen nach deren Nominalbetrag und der Eigentumsvorbehaltsware nach unseren Verkaufspreisen. Der Verkäufer kann seine Eigentumsvorbehaltsrechte geltend machen, ohne gleichzeitig vom Vertrag zurückzutreten.
8. Zahlungsbedingungen
Unsere Rechnungen sind grundsätzlich mit Zugang zur Zahlung fällig. Der Kunde kommt in Verzug, wenn ein Rechnungsausgleich nicht spätestens innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang erfolgt. In diesem Falle beträgt die Höhe der Verzugszinsen 9% über dem Basiszinssatz der EZB
Wir sind berechtigt, die Ansprüche aus unserer Geschäftsverbindung abzutreten. Befindet sich der Käufer mit seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber in Verzug oder werden uns nach Vertragsabschluss Umstände bekannt, welche die Kreditwürdigkeit des Käufers mindern, so werden alle unsere Forderungen nach Nachfristsetzung sofort fällig. Nach fruchtlosem Ablauf einer von uns gesetzten Nachfrist sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Vollkaufleute können gegen unsere Ansprüche nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt; ein Zurückbehaltungsrecht kann durch den Käufer nur geltend gemacht werden, soweit es auf Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis beruht.
9. Haftung
Agrokom haftet nicht für vorsätzlich von Erfüllungsgehilfen und Verrichtungshilfen verursachte Schäden. In jedem Falle ist die Haftung der Höhe nach auf den Wert der jeweiligen Lieferung beschränkt. Diese Regelung gilt nicht für Schäden bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung.
10. Frachtbasis
Alle Sendungen erfolgen grundsätzlich gemäß der jeweils gültigen Lieferkonditionen.
11. Verpackung
Wir behalten uns ausdrücklich vor, die Verpackung gesondert zu berechnen.
12. Sonstiges
Erfüllungsort ist der Sitz des Verkäufers. Für alle gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Vollkaufleuten, einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen, ist Gerichtsstand nach unserer Wahl 64653 Lorsch oder der allgemeine Gerichtsstand unseres Kunden. Das gleiche gilt für andere Käufer, wenn ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort nach Vertragsabschluss aus dem Bereich der Bundesrepublik Deutschland verlegt worden oder im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist sowie für das gerichtliche Mahnverfahren. In allen anderen Fällen ist Gerichtsstand der Sitz des Käufers. Unsere Bedingungen bleiben auch im Falle der Unwirksamkeit einzelner Teile im Übrigen in vollem Umfang wirksam. Die für die ordnungsgemäße Abwicklung erforderlichen Daten werden durch unsere EDV gespeichert. Für unsere Geschäftsbeziehungen mit Ihnen gilt ausschließlich Deutsches Recht mit Ausnahme des vereinheitlichten UN-Kaufrechts (CISG).